Navigation überspringen

Kontakt Suche auf den Webseiten Inhaltsverzeichnis - Sitemap §

Versicherungsvertrag
für die Jugendfeuerwehren Rheinland-Pfalz

Nunmehr besteht auch für die Jugendfeuerwehren in Rheinland-Pfalz ein eigenständiger Versicherungsvertrag, welcher die gesetzliche Unfallversicherung und die Haftpflicht der Gemeinden ergänzt und weitere Risiken abdeckt.

Die wesentlichsten Leistungen:

Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Versicherungsvertrages ist die Mitgliedschaft bei der Jugendfeuerwehr Rheinland-Pfalz und die vollzählige Meldung aller Mitglieder zum letzten Meldetermin beim jeweiligen Kreis- oder Stadtjugendfeuerwehrverband, was bei Schadensmeldungen zu bestätigen ist.

Bei Unfällen und Schäden sind die jeweiligen Anzeigen in 3-facher Ausfertigung, unterschrieben von Jugendfeuerwehrwart und Wehrführer, an den Referatsleiter Soziales / Versicherung beim LFV-RLP, Othmar Zimmermann, Larochestraße 18 in 54568 Gerolstein, Tel. 06591/983556 zu erstatten, von dem sie nach Prüfung an die Sparkassen-Versicherung weitergeleitet werden. 
Vordrucke zur Schadensanzeige können auf der Seite Schadensanmeldung heruntergeladen werden.

Leistungen aus dem Versicherungsvertrag

Versicherungsvertrag

Balkendiagramm über die Leistung der Gemeinde und die Leistungen aus dem Versicherungs-Vertrag der JF-RP