Versicherungsvertrag
für die Jugendfeuerwehren Rheinland-Pfalz
Nunmehr besteht auch für die Jugendfeuerwehren in Rheinland-Pfalz ein eigenständiger Versicherungsvertrag, welcher die gesetzliche Unfallversicherung und die Haftpflicht der Gemeinden ergänzt und weitere Risiken abdeckt.
Die wesentlichsten Leistungen:
- Die Unfallversicherung gewährt für Unfälle bei Spielt, Sport und Freizeit (aber nicht bei der Feuerwehrausbildung) Leistungen neben der gesetzlichen Unfallversicherung, wodurch entstehende Nachteile noch besser ausgeglichen werden
- Die Haftpflicht reguliert Forderungen Dritter bei reiner Vereinstätigkeit ab.
- Die Kasko-Versicherung ersetzt Schäden an den privaten Fahrzeugen beim Besuch auswärtiger Veranstaltungen.
- Die Rechtsschutzversicherung verhilft beim Durchsetzen der eigenen Interessen. Diese Versicherungszweige sind nachrangig,
das heißt private Verträge müssen vorrangig in Anspruch genommen werden.
- Erstmals ist jetzt auch das Vermögen der Jugendfeuerwehren und ihrer Verbände in die Versicherung mit einbezogen. Soweit die pauschalen Summen nicht reichen, kann jede
Jugendfeuerwehr nach Bedarf aufstocken.
- Weitere Möglichkeiten werden durch den individuellen Abschluss von Zusatzversicherungen z. B. für Bambini-Gruppen, Musikinstrumente und Kurzfristigen Zusatzversicherungen z. B. für Festzelte, Unfallversicherungen für Helfer geboten.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Versicherungsvertrages ist die Mitgliedschaft bei der
Jugendfeuerwehr Rheinland-Pfalz und die vollzählige Meldung aller Mitglieder zum letzten Meldetermin beim jeweiligen Kreis- oder Stadtjugendfeuerwehrverband, was bei Schadensmeldungen zu bestätigen ist.
Bei Unfällen und Schäden sind die jeweiligen Anzeigen in 3-facher Ausfertigung, unterschrieben von Jugendfeuerwehrwart und Wehrführer, an den Referatsleiter
Soziales / Versicherung beim LFV-RLP, Othmar Zimmermann, Larochestraße 18 in 54568 Gerolstein, Tel. 06591/983556 zu erstatten, von dem sie nach Prüfung an die
Sparkassen-Versicherung weitergeleitet werden.
Vordrucke zur Schadensanzeige können auf der Seite Schadensanmeldung
heruntergeladen werden.
Leistungen aus dem Versicherungsvertrag
Versicherungsvertrag
