Navigation überspringen

Kontakt Suche auf den Webseiten Inhaltsverzeichnis - Sitemap §

Fachbereich: Wettbewerbe

Abnahme der Leistungsspange
- Merkblatt -

Inhalt:
1. Beantragung der Leistungsspangenabnahme
2. Organisation der Leistungsspangenabnahme
3. Teilnahme an Leistungsspangenabnahme
4. Einreichung und Vorbereitung der Bewertungsunterlagen
5. Aufbau des Übungsplatzes
6. Wertungsrichter
7. Kosten der Leistungsspangenabnahme

top 1. Beantragung der Leistungsspangenabnahme.

Die Beantragung der Leistungsspangenabnahme hat spätestens bis zum 31. Januar jeden Jahres mit dem Anmeldevordruck durch dem ausrichtenden KJFW / STJFW über die Geschäftsstelle der Jugendfeuerwehr Rheinland -Pfalz, an den FBL Wettbewerbe zu erfolgen.

Um eine aufwandgerechte Abnahme durchführen zu können, sollten mindestens 5 Gruppen bei Mitgliedsverbänden über 200 Mitglieder und mindestens 3 Gruppen bei Mitgliedsverbänden unter 200 Mitglieder teilnehmen.

Bei einer geringeren Anzahl von Gruppen, sollten mehre Kreise / Städte eine gemeinsame Leistungsspangenabnahme durchführen.

top 2. Organisation der Leistungsspangenabnahme.

Die Durchführung von Leistungsspangenabnahmen und die Teilnahme der Bewerbergruppen ist durch den KJFW/STJFW zu koordinieren und zu organisieren.

Die Einteilung der Abnahmeberechtigten erfolgt durch den FBL Wettbewerbe / Land.

Die Aufstellung der für das laufende Kalenderjahrs geplanten Leistungsspangenabnahmen wird rechtzeitig in der Infoschrift „Brandaktuell„ veröffentlicht.

top 3. Teilnahme an Leistungsspangenabnahmen.

Die Jahrgänge, die im laufenden Kalenderjahr die Leistungsspange der Deutschen Jugendfeuerwehr erwerben können, werden im „Lauffeuer“ - Ausgabe Januar veröffentlicht. Als Füller können nur Jugendfeuerwehr - Mitglieder eingesetzt werden.

Jugendfeuerwehren dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen, die vom FBL Wettbewerbe der Jugendfeuerwehr Rheinland - Pfalz zu genehmigen sind, an Leistungsspangenabnahmen in anderen Bundesländern teilnehmen.
Die Genehmigung ist schriftlich beim FBL Wettbewerbe der Jugendfeuerwehr Rheinland - Pfalz zu beantragen. 

Jugendfeuerwehren aus anderen Bundesländern können nur mit der Genehmigung des jeweiligen LJFW bzw. FBL Wettbewerbe an einer Leistungsspangenabnahme in Rheinland - Pfalz teilnehmen.
Die Genehmigung ist bis spätestens 4 Wochen vor der Abnahme, mit den üblichen Unterlagen, (Mitgliedsausweise usw.) an den FBL Wettbewerbe der Jugendfeuerwehr Rheinland - Pfalz einzureichen.

Für Wiederholergruppen wird, bei Bedarf eigens, nach der letzen im Jahr stattfindenden Leistungsspangenabnahme eine Abnahme durchgeführt. Hierbei können nur Wiederholergruppen des laufenden Kalenderjahres und Gruppen aus dem ausrichtenden Landkreis teilnehmen.

top 4. Einreichung und Vorbereitung der Bewerbsunterlagen.

Für die Bewerbung um die Leistungspange der Deutschen Jugendfeuerwehr benötigen die Bewerbergruppen (Bewerber / innen und Füller / Reservepersonen), gültige Mitgliedsausweise der Deutschen Jugendfeuerwehr. Ein Muster - Mitgliedsausweis der Deutschen Jugendfeuerwehr mit Erläuterungen siehe Anlage.

Der Anmeldebogen A und die Mitgliedsausweise der Bewerbergruppen (Bewerber /innen und Füller / Reservepersonen) sind dem Veranstalter KJFW / STJFW oder FBL Wettbewerbe / Kreis spätestens 5 Wochen vor der Leistungsspangenabnahme zur Verfügung zu stellen.

Es sollten möglichst nur 11 Mitgliedsausweise pro Bewerbergruppe eingereicht werden, (Bewerber /innen und Füller / Reservepersonen).

Die Ausweishüllen sind zu entfernen und nicht zu übersenden, (bei Verlust kein Ersatzanspruch).

Die Mitgliedesausweise der Füller und Reservepersonen sind in ein DIN - A 6 Umschlag zu legen. Der Umschlag ist mit dem Namen der Bewerbergruppe zu versehen.

Der Anmeldebogen A mit den Bewerber - Mitgliedsausweisen und dem Umschlag mit den Füllern / Reservepersonen sind in einen DIN - A 5 Umschlag zu legen, der ebenfalls mit dem Namen der Bewerbergruppe zu versehen ist.
Nicht angereiste Gruppen erhalten Ihre Bewerberunterlagen vom Veranstalter zurück.

Die Mitgliedsausweise der Bewerbergruppen (Bewerber / innen und Füller / Reservepersonen), sind vor der Weiterleitung an den FBL Wettbewerbe / Land, durch der KJFW / STJFW bzw. FBL Wettbewerbe / Kreis auf Ihre uneingeschränkte Richtigkeit und Gültigkeit zu überprüfen.

Die Anmeldebögen A und die Mitgliedsausweise der Bewerbergruppen ( Bewerber / innen und Füller / Reservepersonen), für die letzte im Kalenderjahr stattfindende Leistungsspangenabnahme sind spätestens 4 Wochen vor der Leistungsspangenabnahme direkt an den FBL Wettbewerbe / Land, einzureichen. Rechtzeitig vor der Leistungsspangenabnahme bestätigt er diesen Bewerbergruppen den Eingang der Unterlagen. Außerdem teilt er Ihnen das Programm der Leistungsspangenabnahme mit.

Spätestens 4 Wochen vor der Leistungsspangenabnahme müssen dem FBL Wettbewerbe / Land vorliegen:

Der Anmeldebogen B ist am Tage der Abnahme, vor Beginn der Veranstaltung, dem Abnahmeberechtigten zu übergeben.

Eventuelle Änderungen der Bewerber , oder die Zusammensetzung der Gruppe, sind dem Abnahmeberechtigten unbedingt unaufgefordert anzuzeigen. Änderungen sind jedoch nur im Rahmen der eingereichten Mitgliedsausweise, ( Bewerber / innen und Füller / Reservepersonen ) möglich.

Mit Hilfe der Mitgliedsausweise, wird vom Abnahmeberechtigten die Anwesenheit der Bewerber überprüft.

Bewerbergruppen die keine Bewerbsunterlagen eingereicht haben, (Anmeldebogen A, Mitgliedsausweise der Bewerber / innen und Füller / Reservepersonen). können an der Abnahme nicht teilnehmen.

top 5. Aufbau des Übungsplatzes:

Für die Vorbereitung und den Aufbau des Übungsplatzes ist der Veranstalter verantwortlich. Dieser stellt die erforderlichen Geräte und Hilfsgeräte zur Verfügung.

Schnelligkeitsübung:
Eine Bahn von 130 m Länge und 12 m Breite mit einer Start - und Ziellinie in 120 m Abstand, einer Festkupplung an der Startlinie sowie Markierungen ( Verkehrsleitkegel / Linien ) in je 
15 m Abstand.

Kugelstoßen:
Ein abgesperrte Bahn von 80 m Länge und 6 m Breite mit Start- und Ziellinie in 55 m Abstand. Alter-nativ ein Kugelstoßkreis.

Über die Art der Austragung, ( Bahn oder Kugelstoßkreis ) sind sämtliche Bewerbergruppen spätestens 6 Wochen vor der Leistungsspangenabnahme vom Veranstalter zu informieren.

Staffellauf:
Eine Laufbahn von 1500 m Länge, ( möglichst 400 m Rundbahn ) mit Start- und Ziellinie. Es sind 100 m Markierungen aufzustellen.

Über die Art der Laufbahn, sind sämtliche Bewerbergruppen spätestens 6 Wochen vor der Leistungsspangenabnahme vom Veranstalter zu informieren.

Löschangriff:
Eine Bahn von 90 m Länge und 12 m Breite

Fragenbeantwortung:
Ein geeigneter Raum in einem festem Gebäude mit Stühlen oder Bänken für mindestens 10 Personen.

Auswertung:
Ein geeigneter separater Raum mit ausreichend Tischen und Stühlen.
1 Schreibkraft zur Unterstützung des Abnahmeberechtigten.

1 Ortsstempel des Austragungsortes
1 Datumsstempel

top 6. Wertungsrichter:

Wertungsrichter/innen zur Unterstützung des Abnahmeberechtigten sind von Veranstalter zur Verfügung zustellen.
Es dürfen nur erfahrene und ausgebildete Wertungsrichter/innen eingesetzt werden.

Als Wertungsrichter / innen werden benötigt:

• Anmeldung / Ausweiskontrolle 1 Wertungsrichter/in
• Schnelligkeitsübung Wertungsrichter/in 1
zusätzlich 1 Wertungsrichter/in
• Kugelstoßen Wertungsrichter/in 2
zusätzlich 1 Wertungsrichter/in 
• Staffellauf  Wertungsrichter/in 3
zusätzlich 1 Zeitnehmer
• Löschangriff Wertungsrichter/in 4
zusätzlich 4 Wertungsrichter/innen
• Fragenbeantwortung  Wertungsrichter/in 5

Die Wertungsrichter 1 bis 5 sind spätesten 4 Wochen vor der Leistungsspangenabnahme dem FBL Wettbewerbe der Jugendfeuerwehr Rheinland - Pfalz namentlich zu benennen.

top 7. Kosten der Leistungsspangenabnahme:

Die Verpflegung des Abnahmeberechtigten und der Wertungsrichter übernimmt der Veranstalter.

Reisekosten des Abnahmeberechtigten sowie Kosten der Leistungsspangen übernimmt die Jugendfeuerwehr Rheinland - Pfalz.